Hören &
Hörverlust

Zur Durchführung eines Hörtestes zur Bestimmung der Hörschwelle gibt es verschiedenste Methoden, die jeweils ihre eigene Berechtigung haben.

Wir unterscheiden zwischen subjektiven und objektiven Testverfahren. Alle unten genannten Testverfahren finden in unserer täglichen audiologischen Praxis Anwendung.

Die zunächst üblichen subjektiven Testverfahren, wie das Tonaudiogramm, das Sprachaudiogramm oder der selten angewandte Satztest werden von der Müdigkeit, vorhergehender Lärmbelastung aber auch der Konzentration des Getesteten beeinflusst. Dennoch sind diese Tests sehr valide und haben sich zur Routinetestung bewährt.

Objektive Testverfahren (Tympanometrie, otoakustische Emissionen (OAE), evoziertes Hör-EEG (BERA)) sind besondere Testverfahren, die ohne die direkte Mitarbeit des Getesteten auskommen und meist nur angewandt werden, wenn dies zur Diagnostik bestimmter Hörauffälligkeiten notwendig wird.

So sollte bei auftreten von plötzlichen Hörverlusten, Schwindel, Tinnitus und Hyperakusis zeitnah (ca. 48 Stunden) entsprechende Höruntersuchungen erfolgen, um ggf. Therapieoptionen abzuklären.
Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, bei denen ein bestehender Hörfehler möglichst schon früh erkannt und behandelt werden sollte.

So hat der Gesetzgeber seit 2004 eine erst Hörtestung bei Neugeborenen (Neugeborenen-Hörscreening) bereits am 3. Tag nach der Geburt eingeführt. Dieser wird als Routine in fast jedem Geburtshaus bzw. Geburtsklinik in Bielefeld angeboten. Nicht selten sind die Ergebnisse aber auffällig und bedürfen der Kontrolle beim entsprechend ausgestatteten HNO-Facharzt. Diese Untersuchungen können Sie bei uns kontrollieren lassen.

Spätere Sprachenentwicklungsprobleme, Schwierigkeit in der sozialen Interaktion und Leistungsauffälligkeiten in der Schule lassen sich durch entsprechende Diagnostik (zentral Hörtestverfahren -ZHT) erkennen und behandeln. Auch hier gilt, „je früher sie erkannt werden, um so besser für die Entwicklung des Kindes“.

Nicht zuletzt ist die Schwerhörigkeit im Alter eine der häufigsten Ursachen für eine Hördiagnostik.
Schlechtes Hören im Störlärm ist ein typisches Phänomen.
Nur eine gute Hörschwellenmessung in Verbindung mit einem Sprachverständlichkeitstest lässt die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung hinreichend abschätzen.

Beschwerden mit Tinnitus und Hyperakusis liegen oft eine nicht erkannte Hörproblematik zugrunde. Auch hier ist eine Tinnitus-Diagnostik einschließlich Hörtestung notwendig, um eine sinnvolle Therapieempfehlung geben zu können.

Haben Sie den Verdacht auf eine der o. g. Probleme oder ähnliche Beschwerden, melden Sie sich gerne Online oder telefonisch. Wir werden Sie gerne beraten.